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   BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00   

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BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00 (https://dejure.org/2000,9757)
BFH, Entscheidung vom 27.12.2000 - XI B 123/00 (https://dejure.org/2000,9757)
BFH, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - XI B 123/00 (https://dejure.org/2000,9757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 919
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.07.1992 - VI B 6/92

    Voraussetzung des Gelangens einer Beschwerde gegen die Nichtgewährung von

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist zwar eine Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss des FG nicht (mehr) statthaft, wenn die Hauptsache nicht mehr an den BFH gelangen kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 1999 VIII B 44/98, BFH/NV 1999, 1501; vom 24. Juli 1992 VI B 6/92, BFH/NV 1992, 835).

    In diesem Fall besteht auch nicht die Gefahr einer unterschiedlichen Einschätzung der Rechtslage durch Instanz- und Rechtsmittelgericht (vgl. BFH/NV 1992, 835).

  • BFH, 26.10.1994 - X B 156/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Die Antragsteller müssten im Klageverfahren lediglich ihre außerprozessuale Mitwirkungspflicht erfüllen, die sie auch ohne fachkundige Hilfe bewältigen könnten (Hinweis auf Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725).

    Eine Beiordnung ist jedoch zu versagen, wenn im Prozess nur nachgereicht werden soll, was schon Gegenstand außergerichtlicher Mitwirkungspflichten war, die der Steuerpflichtige ohne fachkundige Hilfe bewältigen konnte (BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 725, m.w.N.; Tipke/Kruse, a.a.O., § 142 FGO Tz. 62).

  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz -

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    So wurde die Statthaftigkeit der Beschwerde ausnahmsweise bejaht, wenn das FG über den PKH-Antrag so spät entscheidet, dass dem Antragsteller die Einlegung der Beschwerde vor Abschluss der Instanz nicht möglich war (z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838).
  • BFH, 04.05.1998 - I B 116/96

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erscheint erforderlich, wenn der Rechtsstreit einen größeren Umfang hat, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig oder in wirtschaftlicher oder persönlicher Hinsicht für den die Beiordnung beantragenden Beteiligten bedeutsam ist und wenn der Beteiligte selbst nicht über die zur Prozessführung erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 1998 I B 116/96, BFH/NV 1998, 1460, m.w.N.).
  • BFH, 11.06.1999 - VIII B 44/98

    Ablehnender PKH-Beschluss, Beschwerde

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist zwar eine Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss des FG nicht (mehr) statthaft, wenn die Hauptsache nicht mehr an den BFH gelangen kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 1999 VIII B 44/98, BFH/NV 1999, 1501; vom 24. Juli 1992 VI B 6/92, BFH/NV 1992, 835).
  • BFH, 05.11.1985 - VII B 88/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Zulässigkeit - Erledigung der

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Der erkennende Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht vom Beschluss des VII. Senats vom 5. November 1985 VII B 88/83 (BFHE 144, 407, BStBl II 1986, 71) ab.
  • BFH, 08.02.2000 - VII B 195/99

    PKH

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Hat sich die Hauptsache vor dem FG aufgrund beiderseitiger Erledigungserklärung erledigt und das FG einen entsprechenden Kostenbeschluss erlassen, ist daher die Beschwerde grundsätzlich zu verwerfen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2000 VII B 195/99, BFH/NV 2000, 1106; vom 7. November 1991 XI B 81-86/91, BFH/NV 1992, 331).
  • BFH, 13.06.1996 - X B 59/96

    Voraussetzung der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Aufgrund des Erfolgs der Klage der Antragstellerin in Sachen Umsatzsteuer ist der Streitfall auch nicht mit dem einer Klagerücknahme nach Einlegung der Beschwerde vergleichbar (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 13. Juni 1996 X B 59/96, BFH/NV 1997, 58).
  • BFH, 07.11.1991 - XI B 81/91

    Auswirkung einer Anlaufeinschränkung bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Hat sich die Hauptsache vor dem FG aufgrund beiderseitiger Erledigungserklärung erledigt und das FG einen entsprechenden Kostenbeschluss erlassen, ist daher die Beschwerde grundsätzlich zu verwerfen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2000 VII B 195/99, BFH/NV 2000, 1106; vom 7. November 1991 XI B 81-86/91, BFH/NV 1992, 331).
  • BFH, 10.02.1988 - IV B 134/85

    Voraussetzungen für die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
    Die Aussicht auf Erfolg wäre auch dann zu bejahen, wenn die Antragstellerin insoweit noch nicht die Hauptsache für erledigt erklärt haben sollte (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1988 IV B 134/85, BFH/NV 1989, 658; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 138 FGO Tz. 48 ff.).
  • BFH, 20.03.2019 - X K 4/18

    Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

    Hinzu kommt, dass die positiven Rechtsfolgen einer bewilligten PKH erst ab der Antragstellung eintreten (BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919, unter II.3.), ein "Zweitantrag" aber keine Rückwirkung auf den erstgestellten PKH-Antrag hat (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 142 FGO Rz 55).
  • LSG Sachsen, 10.01.2013 - L 8 AS 701/12

    Prozesskostenhilfe für Erinnerungsverfahren nach § 197 SGG - Beiordnung eines

    Bereits vor der Neufassung des § 127 Abs. 2 ZPO mit Wirkung zum 01.01.2002 durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1887) entsprach es ständiger Rechtsprechung, dass der Rechtsschutz in einem Nebenverfahren nicht über den Rechtsschutz in der Hauptsache hinaus gehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.1970 - III ZB 23/68 - juris RdNr. 30; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.12.2000 - XI B 123/00 - juris RdNr. 9; Beschluss vom 31.03.1999 - VIII B 44/98 - juris RdNr. 2 - jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2004 - VI B 289/00

    PKH; Vertagung

    Dementsprechend hat der BFH wiederholt entschieden, dass bei Ergehen der PKH-Beschwerde für die Beurteilung der Erfolgsaussichten grundsätzlich zu berücksichtigen ist, ob ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des FG noch mit Erfolg angefochten werden kann (BFH-Beschlüsse vom 14. März 2001 V B 97/00, BFH/NV 2001, 1132; vom 27. Dezember 2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919; vom 15. November 2000 XI S 6/00, BFH/NV 2001, 617; vom 27. Oktober 2000 IV S 6/00, BFH/NV 2001, 472, und vom 29. September 2000 VI B 51/00, BFH/NV 2001, 327).
  • BFH, 27.04.2001 - XI B 9/01

    Erlass von Einkommensteuerbescheiden - Vollstreckung - Rückständige

    So hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27. Dezember 2000 XI B 123/00 (BFH/NV 2001, 919) entschieden, dass es mit Sinn und Zweck der PKH unvereinbar sei, einem mittellosen Antragsteller die Kosten eines bei Beschwerdeeinlegung zulässigen Verfahrens nur deswegen aufzuerlegen (§ 135 Abs. 2 FGO), weil das FA --wie im Streitfall-- während des Beschwerdeverfahrens von sich aus dem Klagebegehren Rechnung getragen hat.
  • FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13

    Keine Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bei Verletzung von

    Eine Beiordnung ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn im Zuge der Anfechtung von Schätzungsbescheiden mit der Vorlage von Steuererklärungen im finanzgerichtlichen Verfahren nur das erbracht wird, was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen ist und die Prozessführung ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist (vgl. BFH Beschlüsse vom 27.01.1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767; vom 26.10.1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725; vom 27.12.2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919).
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